Vorübergehende Haushaltshilfe
Wußten Sie, dass Sie nach § 38 SGB V in bestimmten Fällen auch ohne Pflegegrad Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben ?
Das kann
- bei Schwangerschaft
- nach der Entbindung
- nach einem Aufenthalt im Krankenhaus
- nach Reha
- nach einem Unfall
- bei schwerer Erkrankung
der Fall sein.
Wir informieren und beraten Sie gerne individuell, kostenlos und unverbindlich zu Ihren Ansprüchen und den erforderlichen Voraussetzungen.
Und falls Sie das möchten, stellen wir Ihnen gerne eine Mitarbeiterin zur Verfügung, die sich um Ihren Haushalt & Einkäufe kümmert, bis Sie wieder fit genug sind.
Sprechen Sie uns doch einfach mal unverbindlich an – wir informieren Sie gerne ! 02205 / 8097984

Kontakt
Telefon: 02205 / 809-7984
E-mail: kontakt@herzundhand-alltagshilfe.de
Bürozeiten
Montag – Freitag
8:00 bis 16:00 und nach Vereinbarung
